COVID-19 / Corona-Test
PCR-Test und Corona-SchnelltestAblauf Corona-Test
- Rufen Sie in der Praxis an und vereinbaren Sie einen Test-Termin
- Kommen Sie zum vereinbarten Termin zum Hintereingang der Praxis (erreichbar über die Treppe im Hinterhof)
- Wir machen einen Rachen- und Nasenabstrich
- Sie bekommen Ihr Ergebnis vor Ort (Schnelltest) oder telefonisch (PCR-Test) mitgeteilt

Häufige Fragen
Ein Test sollte gemacht werden, wenn spezifische Symptome vorliegen. Man sollte sich auch testen lassen, wenn man Kontakt zu einer Corona positiv getesteten Person hatte. Außerdem empfiehlt sich ein Test vor jedem Besuch im Seniorenheim.
Husten, Fieber (über 38 Grad), Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, völlige Abgeschlagenheit, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz.
Der Test tut nicht weh, ist aber mit einem leicht unangenehmen kitzeln im Rachen und der Nase zu vergleichen. Es kann vorkommen, dass man danach vermehrt husten oder niesen muss.
Das Ergebnis des PCR-Test kommt telefonisch durch die Praxis oder direkt vom Labor telefonisch, oder über den QR Code.
Das Ergebnis des Corona-Schnelltests erhält man persönlich nach ca. 15-30 Minuten Wartezeit. Das Testergebnis des PCR-Test erhält man innerhalb von 2-5 Tagen, je nach Laborkapazitäten.
Der PCR-Test gilt als sicherstes Verfahren und weist Erbgut des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) nach. Der Schnelltest erfolgt mit dem gleichen Verfahren, wie ein PCR-Test, nur in vereinfachter Form, einem sogenannten Kartuschentest. Der Nachteil ist, dass es nur „positiv“, „negativ“ oder „unklar“.
Der Schnelltest muss vom Patienten selbst übernommen werden und liegt bei ca. 45,00 €. Der PCR-Test wird von der Krankenkasse übernommen, wenn ein begründeter Verdacht oder spezifische Krankheitssymptome vorhanden sind. Ohne Symptome oder bei Kontakt zu Corona positiv getesteten Personen kommt der bayerische Staat für die Kosten auf.
Es gibt keine Beschränkungen der Abstrichhäufigkeit.
Es gibt keine Beschränkungen der Abstrichhäufigkeit.
Man kann auch nur einen Schnelltest machen. Ist dieser jedoch positiv, muss auch ein PCR-Test gemacht werden.